Installation einer Parabolantenne zur Information von Ausländern bei Überwiegen der Informationsfreiheit vor ansehnlicher Fassade
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart ist ein ausländischer Wohnungseigentümer möglicherweise berechtigt, eine Parabolantenne auch außerhalb seiner Wohnung zu installieren. Dies setzt voraus, dass das Recht des ausländischen Wohnungseigentümers auf Informationsfreiheit das Interesse der anderen Wohnungseigentümer auf eine ansehnliche Fassade überwiegt. Das Interesse des ausländischen Wohnungseigentümers auf Informationsfreiheit überwiegt gewöhnlich dann, wenn er ansonsten über Kabelkanal nur zwei Sender in seiner Landessprache empfangen kann. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Parabolantenne in unauffälliger Form installiert werden kann.Landgericht Stuttgart; Az.: 19 T 89/98
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