Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon kann möglich sein
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Fulda ist ein Mieter berechtigt, auf dem Balkon hinter einem Sichtschutz eine Parabolantenne aufzustellen, ohne zuvor die Zustimmung durch den Vermieter einzuholen. Nach Auffassung des Gerichtes ist es einem Mieter freigestellt, wie er den Balkon nutzt, solange dadurch nicht berechtigte Belange des Vermieters beeinträchtigt werden. Diese würden allenfalls dann beeinträchtigt, wenn der optische Zustand der Mietsache erheblich leiden würde. Davon kann jedoch bei der Verdeckung durch einen Sichtschutz keine Rede sein. "br/>Quelle: Amtsgericht Fulda (v. 16.12.1998); Az.: 3 C 1150/98 (A)
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