Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne

Ausländische Mieter haben in der Regel einen Anspruch darauf, eine Parabolantenne anzubringen, um so einen Heimatsender empfangen zu können. Hat der Mieter die Parabolantenne bereits ohne Genehmigung des Vermieters installiert, kann dieser die Beseitigung nicht mehr verlangen, wenn dem Mieter ein Anspruch auf Zustimmung zur Anbringung zusteht.

Der Vermieter kann dem Mieter auch später zur Verfügung gestellte Empfangsmöglichkeiten (Montage einer sogenannten "D-Box") dann nicht entgegenhalten, wenn er bereits zuvor um eine Genehmigung nachgesucht hatte und diese rechtswidrig versagt wurde.

LG Kleve vom 22.10.1999; Az.: 6 S 139/99

 

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