Kein Ersatz für eigenmächtige Sanierungsarbeiten
In einem älteren, in Eigentumswohnungen aufgeteilten Wohnhaus bestanden in den unteren Stockwerken jahrelang erhebliche Feuchtigkeitsprobleme. Als die Eigentümergemeinschaft dagegen nichts unternahm, ließ der Eigentümer der Erdgeschosswohnung umfangreiche Sanierungsarbeiten durchführen. Er verlangte daraufhin von den übrigen Miteigentümern eine nach deren Eigentumsquote aufgeteilte Beteiligung an den Gesamtkosten von 28.000 DM. Seine Ersatzansprüche begründete er im Wesentlichen damit, dass die durchgeführten Trockenlegungsarbeiten langfristig gesehen auch der Standfestigkeit des gemeinschaftlichen Eigentums zugute kamen.Die Zahlungsklage des Wohnungseigentümers wurde in allen Instanzen abgewiesen. Ein Ersatz von Aufwendungen
Beschluss des BayObLG vom 04.11.1999; 2 Z BR 106/99
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