Vertragswidrige Toilettennutzung verpflichtet Mieter zur Übernahme der Reparaturkosten

Verstopfungen von Abflussrohren hat grundsätzlich der Vermieter auf seine Kosten zu beseitigen. Etwas anderes gilt , wenn eine Mieterin ihre Toilette derart mit Klopapier voll stopft, dass es zu einem Verschluss des Abflussrohres kommt, der nur von einem Fachbetrieb beseitigt werden kann. Das Amtsgericht Saarburg entschied, dass in einem derartigen Fall der Mieter für den Schaden aufzukommen hat.

Urteil des AG Saarburg vom 07.08.2002

 

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