Schmerzensgeld wegen Ungezieferbekämpfung mit gefährlichem Mittel

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Köln darf ein Vermieter in der Wohnung eines Mieters zur Bekämpfung von Kakerlaken kein Gift verwenden, welches aufgrund seiner für Menschen gesundheitsschädigenden Wirkung nicht in Wohnräumen verwendet werden darf. Bei dem Produkt "Blattanex EC" handelt es sich um ein derartiges Gift. Verwendet er persönlich oder ein beim Vermieter angestellter Hausmeister es trotzdem, dürfen die Mieter bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein angemessenes Schmerzensgeld vom Vermieter fordern. "br />

Amtsgericht Köln (v. 24.05.1995); Az.: 207 C 609/93

 

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