Renovierung gestrichen

Die Lust auf Tapetenwechsel kann schnell zur lästigen Pflicht werden, etwa, wenn der Mieter bei seinem Auszug eine Luxuswohnung hinterlassen soll. So enthalten auch die meisten Mietverträge eine Klausel, die zur "Renovierung bei Auszug" verpflichtet. "br />Nach einem Urteil des LG Berlin gelten derartige Klauseln, die nach Auffassung der Richter kurzfristigere Mieter benachteiligen, künftig als unwirksam, sofern sie nicht genaue Angaben beinhalten, in welchen Zeiträumen welche Arbeiten durchzuführen sind. "br />

Landgericht Berlin; Az.: 65 S 308/97

 

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