Renovierung bei Auszug muß nicht von Fachmann durchgeführt werden

Der Mieter muß seine Wohnung nur dann renovieren, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist. Ist eine Renovierung vereinbart, bedeutet dies nach einer Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf zunächst, daß der Mieter eine Renovierung beim Auszug schuldet. Für die Renovierung braucht er aber keinen Fachmann zu beauftragen. Er kann selber eine fachgerechte Renovierung mittlerer Art und Güte durchführen.

Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf - AZ 21 S 403/94

 

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