Mangelnder Schallschutz bei gemieteter Gaststätte berechtigt zu Mietzinsminderung bis auf null

Der Mieter von zum Betrieb einer Gaststätte angemieteten Räumen kann den Mietzins bis auf null mindern, wenn die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis wegen der Nichteinhaltung der Schallschutzbestimmungen versagt wird.

Urteil des KG Berlin vom 07.10.2002

 

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