Unfall auf gefährlicher Raumspartreppe

Ist der Wäschetrockenboden eines Mietshauses nur über eine nicht sachgerecht angebrachte Raumspartreppe erreichbar, haftet der Vermieter, wenn ein Mieter auf der Treppe stürzt und sich verletzt. Allerdings muss sich der Mieter, der die erkennbar „gefährliche“ Treppe benutzt hat,

ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Urteil des OLG Dresden vom 28.07.2006
5 U 581/06
Pressemitteilung des OLG Dresden

 

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