Heizkostenschätzung bei Verlust der Ablesedaten
Ist eine Feststellung des tatsächlichen Wärmeverbrauchs wegen eines Ablesefehlers des Messgerätes nicht mehr möglich, ist der Vermieter ausnahmsweise berechtigt, die Heizkosten z. B. anhand der Vergleichswerte aus den Vorjahren zu errechnen. In einem solchen Fall lässt der Bundesgerichtshof
die Berechnung des anteiligen Verbrauchs auch im Wege der Gradtagszahlmethode zu. Diese Berechnungsmethode stellt auf die Differenz zwischen der Raumtemperatur von 20 Grad und der jeweiligen Außentemperatur im Laufe eines Jahres ab.
Urteil des BGH vom 16.11.2005
VIII ZR 373/04
BGHR 2006, 213
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