Zu hohe Raumtemperatur in Büro ist zur Mietminderung berechtigender Mangel

Der Vermieter eines Büros hat dafür zu sorgen, dass in den Räumen bei einer Außentemperatur von 32 Grad Celsius die Innentemperatur 26 Grad Celsius nicht übersteigt und bei höheren Temperaturen die Innentemperatur mindestens 6 Grad Celsius unter der im Freien liegt. Anderenfalls liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung und bei auf Dauer unterlassener Abhilfe sogar zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.

Urteil des LG Bielefeld vom 16.04.2003

 

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