Vermieter muss Sanitäreinrichtungen nicht regelmäßig kontrollieren

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die vermietete Wohnung in regelmäßigen Zeitabständen zu begehen und nach etwaigen Mängeln zu untersuchen. Ein Mieter kann daher keinen Ersatz für einen Wasserschaden verlangen, der ihm infolge einer defekten Toilettenspülung entstanden ist.

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 07.03.2003
24 U 125/02
Pressemitteilung

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 07.03.2003

 

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