Mietminderung bei Sonnenterasse neben Kuhweide und Kuhdunggeruch

Das AG Bersenbrück erkannte einem Mieter eine Mietpreisminderung um 20% zu, dessen Sonnenterasse zwei Meter neben der dem Vermieter gehörenden Kuhweide lag. Beim Sonnenbaden wurde der Mieter durch die herantrottenden, nach Kuhdung riechenden Rindviecher gestört. Das Gericht untersagte dem Hauswirt weiterhin, die Wiese als Kuhweide zu nutzen.

AG Bersenbrück
AZ 1634 C372/97

SIC Redaktion

 

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