Schadenersatz gegen Vermieter wegen Nichterfüllung des Mietvertrages bei nicht vereinbarungsgemäßem Zustand der Mietsache

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes darf ein Mieter von einem Vermieter Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn dieser aufgrund von rechtlichen Bestimmungen nicht in der Lage ist, die Räume in dem vereinbarten Zustand zur Verfügung zu stellen. Hier ging es um die Nutzung der Räume als Arztpraxis, was zu Beginn des Mietverhältnisses nicht möglich war, weil ein Umbau aus Gründen des Denkmalschutzes nicht vorgenommen werden konnte.

Bundesgerichtshof (v. 25.11.1998); Az.: XII ZR 12/97

 

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