Mietminderung bei zu lauten Heizungsgeräuschen gerechtfertigt

Ein Mieter muss es nicht hinnehmen, dass er durch laute Heizungsgeräusche im Schlafzimmer in seiner Nachtruhe gestört wird. In dem vom Landgericht Berlin zu entscheidenden Fall lag der Lärmpegel der Heizung fast zehn Dezibel über dem vom Gutachter als angemessen erachteten Ruhepegel von zwanzig Dezibel. Erschwerend kam hinzu, dass sich die Heizungsanlage in relativ kurzen Abständen immer wieder ein- und ausschaltete und der Geräuschpegel deswegen ständig wechselte. Da der Vermieter trotz mehrmaliger Aufforderung durch den Mieter keine Abhilfe schaffte, hielt das Gericht eine Mietminderung von 7,5 Prozent für angemessen.

Urteil des LG Berlin; Az.: 64 S 485/99

 

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