Mieterhöhung wegen Wärmeschutzmaßnahmen bedarf detaillierter Darlegung der Rechnung

Nach einem Rechtsentscheid des Kammergerichts Berlin ist ein Vermieter verpflichtet, einem Mieterhöhungsbegehren, mit dem er die Kosten für die Anbringung eines Vollwärmeschutzes an der Außenfassade auf seine Mieter umlegen will, eine detaillierte Wärmebedarfsberechnung beizufügen, aus der sich nachvollziehbar die Energieeinsparung entnehmen lässt. Eine Mieterhöhung ohne diese Erläuterung ist unwirksam.

Rechtsentscheid des KG Berlin vom 17.08.2000; Az.: 8 RE-Miet 6159/00

 

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