Mehrmalige Bezahlung nicht gerechtfertiger Nebenkosten kann als stillschweigend getroffene Änderungsvereinbarung gelten
Sechsmal in Folge zahlte ein Mieter ohne Beanstandung die vom Vermieter errechnete Nebenkostennachzahlung. Erst dann machte er geltend, dass NebenkostenHinweis: Der Bundesgerichtshof stellte in der Entscheidung keine allgemeinen Grundsätze auf, ab dem wievielten Male von einer stillschweigenden Vertragsänderung auszugehen ist. Auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte zu dieser Frage ist recht unterschiedlich. Die BGH-Entscheidung kann daher lediglich als Richtlinie für andere Fälle dienen.
Beschluss des BGH vom 29.05.2000; Az.: XII ZR 35/00
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