Keine Mietnachforderung nach rügeloser Mietminderung
Der Mieter kann darauf vertrauen, dass der Vermieter, der eine Minderung (hier wegen unzumutbarer Innenraumtemperaturen infolge fehlender Außenjalousien) über einen längeren Zeitraum (hier über vier Jahre) rügelos hinnimmt, die vertraglich vereinbarte Miete nicht rückwirkend verlangen wird. "br />Urteil des BGH vom 26.02.2003
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