Keine Mieterhöhung per Faxmitteilung

Bestimmte Rechtsgeschäfte, wie z.B. Mietangelegenheiten, können nicht per Fax abgewickelt werden. Der Fall: Ein Vermieter kündigte eine Mieterhöhung per Fax an und forderte den Vermieter gleichzeitig auf diesem Wege dazu auf, der Erhöhung zuzustimmen. Der Vermieter hatte als Anlage einen Mietspiegel mitgeschickt.

Ein Formfehler, entschied das Amtsgericht Münster. Die eigenhändige Unterschrift des Vermieters fehlte.

Az. 8 C 228/98

 

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