Entschädigung wegen U-Bahnbaustelle
Zwei Jahre lang mußten die Bewohner eines Miethauses wegen einer U-Bahnbaustelle Lärm, Erschütterungen und Staub in Kauf nehmen. Deshalb minderten einige Mieter zurecht die monatlichen Mietzahlungen. Bei anderen Mietern mußte der Vermieter von einer ansonsten berechtigten Mieterhöhung absehen. Die finanziellen Einbußen machte der Vermieter bei der Stadt geltend. Das OLG Düsseldorf gab ihm grundsätzlich recht.Soweit der Hauseigentümer den Schaden detailliert nachweisen kann, steht ihm ein Ersatzanspruch gegen die Stadt zu. Hinsichtlich der unterbliebenen Mieterhöhung muß der Hauseigentümer jedoch nachweisen, daß die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen hierfür auch vorlagen.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.02.1994, 18 U 135/93. NJW 1994, 3173
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