Begründung der Mieterhöhung mittels Mietspiegel
Ein Vermieter kann sein Mieterhöhungsverlangen auf ein vorgelegtes Sachverständigengutachten, die Benennung von drei Vergleichswohnungen oder durch Bezugnahme auf den örtlichen Mietspiegel stützen. Unabhängig von der gewählten Begründungsart, hat er im Begründungsschreiben den Wert aus einem qualifizierten Mietspiegel anzugeben, sofern ein solcher für die Gemeinde vorhanden ist.Begründet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlagen mit dem örtlichen Mietspiegel, besteht im Streitfall für das Gericht
Urteil des LG Dortmund vom 01.05.2003
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Gildet der Mietspiegel auch für freien Wohnungsbau.
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