Mieter schuldet keine exorbitanten Nebenkosten
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gewerbemietvertrages enthaltene Abwälzung nicht genau bezifferter Nebenkosten
ist dann wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die monatlichen Kosten so unverhältnismäßig hoch sind, dass der Mieter mit einer
derartigen Belastung nicht annähernd rechnen musste.
Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht Köln die Zahlungsklage eines Vermieters ab, der bei seinem Mieter, der in den Gewerberäumen ein Musikfachgeschäft betrieb, Nebenkosten
von knapp 4.000 Euro im Monat geltend machte. Allein für die Hausverwaltung sollte der Betreiber des Ladens monatlich über 1.800 Euro bezahlen. Für das Gericht
standen Nebenkosten
in dieser Höhe in einem derart krassen Missverhältnis zur Grundmiete, dass die entsprechende Vereinbarung als unwirksam anzusehen war.
Urteil des OLG Köln vom 04.07.2006
22 U 40/06
NJW Heft 37/2006, Seite VIII
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