Sittenwidriger Pachtvertrag

Ein Pachtvertrag ist sittenwidrig und damit nichtig, wenn der vereinbarte Pachtzins 120 % über dem Pachtwert liegt. Unerheblich ist dabei, ob dem Pächter eine Schädigungsabsicht vorzuwerfen ist. Bei einem derart krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann bereits daraus auf eine verwerfliche Gesinnung der begünstigten Vertragspartei geschlossen werden.

Urteil des OLG München vom 27.04.1999, 25 U 1817/98. MDR 1999, 1131

 

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