"Focus"-Zeitschriftenserie zu besten Anwälten beanstandet
Seit geraumer Zeit beschäftigen die im "Focus" veröffentlichten Zeitschriftenserien "Die fünfhundert besten Anwälte" und "Die besten Ärzte Deutschlands" die Gerichte. Nun hatte der Bundesgerichtshof das letzte Wort.Der Bezeichnung der namentlich genannten Rechtsanwälte und Ärzte als angeblich beste ihres Fachs lagen keine aussagekräftigen Beurteilungskriterien zugrunde. Daher wurden beide Artikel entsprechend den Grundsätzen zur "getarnten Werbung" als sittenwidrige Förderung fremden Wettbewerbs (§ 1 UWG) beanstandet.
Urteile des BGH vom 30.04.1997
1 ZR 154/95 und 196/94
NJW 1997, 2679 und 2681, ZIP 1997, 1672
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