Zeitungsbericht über Vorstrafen eines Geschäftsführers
Eine Tageszeitung nahm in einem Bericht ein Unternehmen unter Beschuß, das mit Diamanten handelte. Anlaß der Berichterstattung waren polizeiliche Ermittlungen gegen die FirmaDas OLG Frankfurt meinte, daß im Rahmen eines Berichts über die Redlichkeit einer Firma
Kein öffentliches Informationsinteresse vermochten die Richter hinsichtlich der Namensnennung des "br />Geschäftsführers erkennen. Hierdurch sei der Betroffene in seiner Privatsphäre verletzt, die nichts mit seiner Geschäftsführertätigkeit zu tun habe. Für die Berichterstattung hätte es einer Namensnennung nicht bedurft. Dies habe die Zeitung daher künftig zu unterlassen.
OLG Frankfurt am Main vom 20.09.1994; Az.: 16 W 20/94
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