Verlagshaftung bei urheberrechtsverletzender Anzeige
Ein Presseunternehmen haftet wegen des Abdrucks von Anzeigen mit urheberrechtsverletzendem Inhalt (hier: Möbelklassiker) nur in Fällen grober, unschwer erkennbarer Verstöße. Die Karlsruher Richter wandten dabei die zu wettbewerbswidrigen Anzeigen entwickelten Grundsätze an, wonach eine Verletzung von Prüfungspflichten durch das Presseunternehmen nur bei sich aufdrängender Gesetzwidrigkeit einer Anzeige besteht.Urteil des BGH vom 15.10.1998
I ZR 120/96
NJW 1999, 1960, NJW-COR 1999, 247
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