Online Kunden sollen bei Unstimmigkeiten in ihrem Heimatland vor Gericht gehen können.

Die EU-Kommission will noch kurz vor ihrem endgültigen Rücktritt Kunden von Onlineshops die Möglichkeit eröffnen, jeweils im eigenen Heimatland vor Gericht gehen zu können, wenn es zu Unstimmigkeiten bei der Abwicklung von ECommerce - Geschäften kommt (´Empfangslandprinzip´). Noch im Richtlinienentwurf zum elektronischen Geschäftsverkehr von November 1998 war das ´Urspungslands-Prinzip´ als grundlegendes Prinzip festgeschrieben worden. Diese Änderung könnte bedeuten, dass sich Online - Publisher vor Abschluss eines Vertrages darüber klar werden müssen, welche Verbraucherschutzrechte im Land des Käufers gelten. Bislang galt das Recht des Mitgliedsstaates, in dem der Online - Publisher niedergelassen ist.

Bisher galt das "Herkunftsland´- Prinzip.

"Besonders kleinere und mittlere Unternehmen und Dienstleister könnten sich die finanziellen Lasten der juristischen Prüfung in einer Vielzahl von Ländern überhaupt nicht leisten, ganz abgesehen vom Zeitaufwand, den eine solche Prüfung erfordere", jammerte prompt Dr. Klaus Eierhoff, Multimedia - Vorstand des eigentlich nicht so kleinen Bertelsmann - Konzern. "Das enorme Potential dieses Marktes wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt", kritisierte der Manager. Denn ein grenzüberschreitend tätiges Unternehmen wie Bertelsmann werde dadurch gezwungen, sein digitales Angebot auf die rechtliche Zulässigkeit in jedem einzelnen der 15 EU- Mitgliedsstaaten überprüfen zu lassen.

Falls der Vorschlag der EU - Kommission umgesetzt wird, würde er Nachrüstungen bei zahlreichen Anbietern erzwingen.

Doch trotz "Krokodilstränen" aus Gütersloh: Die Idee der Kommission bedeutet vor allem Verbraucherschutz - Nachrüstungsbedarf bei Großverlegern und das Aus für Fluchtgedanken in ausländische Verbraucherschutz - Wüsten. Für kleine Shopbetreiber mit überwiegend nationaler Klientel wird sich kaum etwas ändern. Verbraucherverbände bewerten die Pläne der EU - Kommission darum als wichtigen Schritt, um einen besseren Schutz der stetig wachsenden Internet - Kundschaft zu ermöglichen.

Online Aktuell, Ausgabe 14/99 v. 16.07.99

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps