Kostenlose Stellenanzeigen im Internet
Ein Zeitungsverlag bot zur Einführung seines Online-Dienstes für Stellenanzeigen im Internet für die Dauer von ca. einem halben Jahr die kostenlose Veröffentlichung von Inseraten an. Nach dieser Einführungsphase sollte dann ein marktgerechter Preis gefordert werden. Ein Mitbewerber hielt diese Praxis für wettbewerbswidrig, da sich das kostenlose Angebot auch auf Anzeigen bezog, die nicht vorher oder gleichzeitig in einer der Zeitungen des Verlages veröffentlicht wurden. Ferner wurde damit argumentiert, dass ein kostenloses Angebot nur für einem bestimmten Zeitraum der Erprobung und Markteinführung erlaubt war, der jedoch bereits überschritten war.Das Oberlandesgericht München gab dem Konkurrenzunternehmen in vollem Umfang recht. Besitzt ein Verlagsunternehmen im Printbereich bezüglich des Stellenmarktes nur einen geringen Marktanteil, kann es zwar zulässig sein, zur Einführung eines Online-Dienstes für eine bestimmte Zeit eine kostenlose Veröffentlichung anzubieten und dabei zur "Auffüllung" anderweitig veröffentlichte Stellenanzeigen zu verwenden. Das Gericht
Urteil des OLG München vom 25.03.1999
6 U 5749/98
NJWE-WettbR 1999, 199
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