Keine Vertragserfüllung bei fehlendem Handbuch

Beim Verkauf von Software ist die Lieferung eines vollständigen Handbuchs Hauptleistungspflicht des Verkäufers. Das Fehlen eines Handbuchs berechtigt, obgleich nur eine teilweise Nichterfüllung des Vertrages vorliegt, in Anbetracht seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des erworbenen Programms zur Rückgängigmachung des gesamten Kaufvertrages.
Insbesondere bei besonders komplexen Programmen wird die Lieferung eines Handbuchs nicht durch die Möglichkeit, eine in das Programm integrierte Onlinehilfe anzusehen oder auszudrucken, entbehrlich.

Urteil des LG Stuttgart vom 24.01.2001; Az.: 8 O 274/99 (nicht rechtskräftig)

 

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