Keine Prüfungspflicht von Suchmaschinen-Betreibern
Die Zahl der Internet-Domains ist in den letzten Jahren "explodiert". Zwangsläufig entstand dadurch die Notwendigkeit von Suchmaschinen, die den Anwendern die Suche nach bestimmten Seiten und Anbietern erleichtern. Das Landgericht München hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Betreiber einer Suchmaschine für Einträge von Internetanbietern haftet, die gegen das Marken- oder Wettbewerbsrecht verstoßen.Nach Auffassung des Gerichts ist einem Suchmaschinenbetreiber angesichts der nahezu unüberschaubaren Fülle von Eintragungen nicht zuzumuten, wettbewerbsmäßige oder markenrechtliche Unterlassungsansprüche zu prüfen und gegebenenfalls Eintragungen abzulehnen. Eine derartige Verpflichtung besteht nur bei offenkundigen kennzeichenrechtlichen Verletzungshandlungen, die sich jedermann ohne genauere Kenntnis des Markenrechts und ohne Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe aufdrängen.
Urteil des LG München I vom 20.09.2000; Az.: 7 HK O 12081/00
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