Internetdomain: "verteidigungsministerium.de" unzulässig
insbesondere wenn unter der Homepage Anleitungen zur Wehrdienstverweigerung verbreitet werden. Eine derartige Nutzung verstößt nach Meinung des Landgerichts Hannover nicht nur gegen das NamensrechtUrteil des LG Hannover vom 12.09.2001,7 O 349/01,NJW-RR 2001, 1620
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