Internetautovermieter dürfen bei Vertragswiderruf Kosten berechnen
Nach der EU-Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97/7/EG) können Verbraucher Fernabsatzverträge innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen und haben einen Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen und der Rücksendungskosten der Ware. Dieser Grundsatz der kostenlosen
Widerruflichkeit gilt jedoch nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen. Der Europäische Gerichtshof zählt hierzu auch die Vermietung von Kraftfahrzeugen. Verbraucher haben bei Widerruf eines auf Anmietung eines Autos gerichteten Fernabsatzvertrages ausnahmsweise keinen Anspruch auf kostenlose Vertragsauflösung. Entsprechende Kostenregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Autovermietern sind daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Der Europäische Gerichtshof verweist in seiner Urteilsbegründung auf den Gesetzeszweck, einerseits den Verbraucher zu schützen, andererseits aber auch Anbieter bestimmter Dienstleistungen vor unverhältnismäßigen Nachteilen zu bewahren. Autovermietern entstehen im Fall einer Stornierung durch den Kunden die gleichen Nachteile wie anderen Anbietern von Beförderungsdienstleistungen, da sie kostenintensive Vorkehrungen für die Bereitstellung der Autos zum vereinbarten Zeitpunkt treffen müssen.
Urteil des EuGH vom 10.03.2005
C-336/03
Pressemitteilung des EuGH
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwalt MallorcaAktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
