Problematischer Vertragsschluss über Internet-Shop
Bei Rechtsgeschäften über das Internet ist nicht selten unklar, ob und durch welche Erklärungen ein Kaufvertrag
zustande gekommen ist. Ein wirksamer Kaufvertrag
erfordert ein Angebot und dessen Annahme. Sendet ein Anbieter von Handys dem Besteller per E-Mail auf Wunsch eine Lieferauskunft
zu, wonach die Ware vorrätig und innerhalb einer Woche lieferbar ist, liegt hierin nach Einschätzung des Landgerichts Hamburg noch keine Annahme des Kaufangebots durch den Händler, sondern lediglich eine Bestätigung des Zugangs der vermeintlichen Bestellung.
Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2004
317 S 130/03
NJW Heft 45/2004, Seite XII
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