Peter Schüler

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Anwaltskanzlei Baumhaus wurde 1960 von den Rechtsanwälten Paul Baumhaus (Anwalt seit 1954) und seiner Frau Gisela Baumhaus (Anwältin seit 1956) gegründet, die sich mittlerweile aus dem Geschäft zurückgezogen haben. Seit 1976 besteht der Standort am Ostring in Hamm. Im Jahr 1992 erfolgte mit der Gründung des Kanzleistandortes Rostock die Expansion zu einer überörtlichen Kanzlei. Heute werden die Geschäfte von Rechtsanwalt Peter Schüler geführt, der die Kanzlei am 1.04.2002 kaufte und übernahm.

In der überörtlichen Sozietät Baumhaus sind derzeit 6 Rechtsanwälte beschäftigt, 2 am Hauptsitz in Hamm und 4 in der Niederlassung Rostock. Die Mandate werden je nach Rechtsgebiet, persönlicher Qualifikation oder nach dem Wunsch des Mandanten auf die einzelnen Juristen verteilt, so dass Sie sicher sein können, stets qualifiziert und kompetent beraten zu werden.

Öffentliche Parkplätze sind in der Umgebung der Kanzlei ausreichend vorhanden. Für Mandanten ohne Auto, sind die Büroräume durch die zentrale Lage sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.

Beratungstermine mit Rechtsanwälten können Sie Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr mit dem Sekretariat der Kanzlei vereinbaren. Hierfür stehen Ihnen alle modernen Kommunikationsmittel zu Verfügung. Bei Bedarf führen die Juristen auch Hausbesuche durch.

Die Anwaltskanzlei Baumhaus verfügt zudem über eine eigene Internethomepage (www.baumhaus-rae.de), auf der weitere Informationen abgerufen werden können.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Peter Schüler
Ostring 8
59065 Hamm
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2381) 23012
Telefax
+49 (2381) 25699
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.baumhaus-rae.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Peter Schüler wurde am 19.12.1963 in Duisburg geboren. Der ledige Vater einer Tochter studierte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt / Main Jura. Seinen Referendarsdienst nach der ersten juristischen Staatsprüfung leistete er in Darmstadt. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1993 war Herr Schüler zunächst als Justiziar in der Industrie tätig. Seit 1994 übt der Jurist eine Dozententätigkeit im Bereich Familien- und Erbrecht aus. An seinem Beruf liebt er den Abwechslungsreichtum, die Vielseitigkeit, den Kontakt mit Menschen und das Lösen deren Probleme. Dabei sieht er seine Flexibilität und seine Hartnäckigkeit als seine größten Stärken an. Herr Schüler verfügt über gute Englischkenntnisse.

Zu den aktuellen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Familien- und Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht sowie dem Jagdrecht. Selbstverständlich übernimmt Peter Schüler auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen.

Das Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (z. B. Sozialamt, Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche bzw. Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, Ehescheidungen und Folgesachen, wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, etc. , Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren sowie Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsanforderungen.
Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier ist Rechtsanwalt Schüler ein zuverlässiger und fachkundiger Ansprechpartner, wenn es um den Entwurf und die Pflege von Testamenten, Erbverträge, Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, etc. geht. Herr Schüler ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird kompetent beraten und betreut.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beschäftigt sich Peter Schüler insbesondere mit der individuellen Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Vertretung bei Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten, Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen und der Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de