Anforderungen an Kfz-Sachverständigen

Die Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger erfordert als Qualitätsmerkmal nicht eine abgelegte Kfz-Meisterprüfung oder eine ähnliche Fortbildung. Erwartet wird jedoch ein uneingeschränkt fundiertes Fachwissen. Wer sich als Kfz-Sachverständiger anbietet, trägt die Darlegungslast dafür, daß er die für die ordnungsgemäße Erstattung von Kfz-Schadens- und Bewertungsgutachten erforderliche Sachkunde besitzt, die der des Auftraggebers überlegen ist. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann er wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Eine abgeschlossene Schlosserlehre und eine sechsjährige Tätigkeit als Sachbearbeiter eines Sachverständigenbüros reicht für sich noch nicht für das Vorliegen der geforderten Sachkunde aus.

Urteil des OLG München vom 21.01.1999
6 U 5415/97

DAR 1999, 217

 

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