Haftung des zweiten Geschäftsführers für Wettbewerbsverstoß

Ein allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer, der auf Grund einer internen Geschäftsverteilung den Bereich der Werbetätigkeit der GmbH einem zweiten allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer überlässt, kann für einen ohne seine Kenntnis von der GmbH begangenen Wettbewerbsverstoß verantwortlich sein, wenn er seiner Informations- und Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.05.2000; Az.: 6 U 32/00

 

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