Vermögensaufteilung nach Unternehmerehe
Ein Unternehmerehepaar lebte im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Während der 25-jährigen Ehezeit baute der Ehemann einen kleinen mittelständischen Betrieb zu einem Großunternehmen mit mehr als 1.800 Mitarbeitern aus. Zwei Jahre nach der Heirat schlossen die Eheleute einen Ehe- und Unterhaltsvertrag, weil "das gesamte betriebliche Vermögen" des Ehemanns nicht dem Zugewinnausgleich unterfallen sollte. Die Ehefrau erhielt im Gegenzug noch während der Ehezeit einen Betrag von 10 Millionen DM. Nach 25 Jahren Ehezeit erhob die Ehefrau die Scheidungsklage. Im Rahmen des durchzuführenden Zugewinnausgleichs machte sie die Nichtigkeit des Ehevertrages und damit die Beschränkung ihres Ausgleichsanspruchs geltend.Der Bundesgerichtshof teilte jedoch die rechtlichen Bedenken nicht. Gerade bei Unternehmern, die nicht von vornherein Gütertrennung
Urteil des BGH vom 26.03.1997
XII ZR 250/95
FamRZ 1997, 800
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