Nur ein Krankenversicherungsbetrag für Studenten

Krankenkassen müssen einbehaltenen Restbetrag zurückerstatten. Bezieht ein Student Waisenrente und gehört einer studentischen Krankenversicherung an, so ist er auch nur als Student beitragspflichtig. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte, dass Krankenkassen nicht mehr als den üblichen Beitragssatz für Studenten von der Waisenrente einbehalten dürfen.

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12 RK 74/95

 

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