Kein Anspruch auf Kindergeld bei gleichwertigem Stipendium

Einem Vater wurde das Kindergeld für seine studierende Tochter rückwirkend entzogen, weil diese bereits ein Stipendium von monatlich 950 DM erhielt. "br />
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel haben Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre studierenden Kinder für die Ausbildung bereits ein gleichwertiges Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, da die Eltern dadurch in gleicher Weise entlastet werden wie durch ein eigenes Einkommen der Kinder. Dies gilt auch bei einem Studium im Rahmen der Begabtenförderung.

Urteil des BSG
14/10 Rkg 15/96

Handelsblatt vom 19.01.1998

 

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