Pflegeeltern eines behinderten Kindes haben Anspruch auf Kindergeld trotz Unterbringung im Heim

Die Pflegeeltern eines behinderten Kindes können auch dann Kindergeld beanspruchen, wenn das Kind in einem Heim untergebracht ist. Voraussetzung ist lediglich, dass das Betreuungsverhältnis fortbesteht.

Nach Auffassung des Bundessozialgerichts ist ein Behinderter weiterhin als Pflegekind anzusehen, da trotz der Heimunterbringung ein Obhutsverhältnis besteht.

Urteil des BSG
XIV/10 Rkg 18/96

Handelsblatt vom 26.01.1998

 

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