Persönliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Sozialversicherungsträger für nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet dem Sozialversicherungsträger persönlich für nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, wenn deren Nichtabführung nicht auf die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zurückzuführen ist. Darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die GmbH bei Fälligkeit auf Grund Zahlungsunfähigkeit gehindert war, die geschuldeten Beiträge abzuführen, ist der Geschäftsführer.Auf die Höhe der geschuldeten Arbeitnehmerbeiträge hat es keinen Einfluss, wenn Löhne und Gehälter nicht vollständig ausgezahlt wurden. Haben die Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Lohn erworben, entstehen auch die Beitragsansprüche in voller Höhe. Der Geschäftsführer, der die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge unterlassen hat, kann sich auch nicht darauf berufen, dass er hierbei auf Weisung des Alleingesellschafters gehandelt hat.
Urteil des OLG Naumburg vom 10.02.1999
6 U 1566/97
Betriebs-Berater 1999, 1621
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Durchsuchung"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Festnahme"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Verkehr:
"Kosten einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt"
mehr
Kanzlei Jutta Lüdicke, Berlin - Bereich Schadensersatz:
"Bank haftet auf Schadensersatz wegen fehlerhaftem Prospekt bei Finanzierung eines Immobilienfondsanteils"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Arbeit & Soziales:
"Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?"
mehr
Kanzlei Sonja Plückebaum, Darmstadt
