Die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Einmalzahlungen ist verfassungswidrig.
Bisher sind bei solchen Einmalzahlungen zwar Kranken- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt worden, aber weder beim Arbeitslosengeld noch beim Kranken- oder Übergangsgeld wurden diese berücksichtigt. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 11. Januar 1995 (Az.: BvR 892/88) für unzulässig erklärt Das GerichtIn § 26 Absatz
Sie sollten daher umgehend den entsprechenden Antrag an Ihre Krankenkasse senden.
Hierzu können Sie den Vordruck benutzen, den wir für Sie bereitgestellt haben und den Sie unter Tips/Musterschreiben/Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen abrufen können.
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