Abfindung, Sozialversicherungspflicht


Abfindung sozialversicherungspflichtig
Eine Abfindung, die wegen Verringerung der Wochenarbeitszeit bei ansonsten weiterbestehendem Beschäftigungsverhältnis gezahlt wird, ist beitragspflichtiges Entgelt.

Urteil des BSG vom 28.01.1999 B 12 KR 14/98 R MDR 1999, 658

 

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