Bundesverfassungsgericht billigt Abrufung von Kontostammdaten zur Überprüfung der Berechtigung für Sozialleistungen

Kontostammdaten dürfen ab 1.4.2005 zur Erhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zur Überprüfung der Berechtigung für Sozialleistungen von den zuständigen Stellen automatisiert abgerufen werden. Zwei gegen die umstrittene Gesetzesänderung gerichtete

einstweilige Anordnungen blieben vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos.

Beschluss des BVerfG vom 22.03.2005
1 BvR 2357/04 und 1 BvQ 2/05
Pressemitteilung des BVerfG

 

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