Diabetiker nicht als schwerbehindert einzustufen

Ein Diabetiker beantragte die Anerkennung einer Schwerbehinderung von 50 Prozent. Das Versorgungsamt lehnte dies ab. Auch das Sozialgericht Duisburg hielt das Begehren für unbegründet und berief sich hierbei auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts,

wonach ein Diabetiker, dessen Blutzuckerspiegel sich durch täglich zwei Insulininjektionen und eine entsprechende Diät gut einstellen lässt, nicht als Schwerbehinderter anerkannt werden kann. Zu einer abweichenden Rechtsprechung angesichts angeblicher neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sah das Gericht keine Veranlassung.

Urteil des SG Duisburg vom 24.08.2004
S 24/SB 20/04
RdW Heft 1/2005, Seite V

 

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