Führerscheinkosten kein sozialversicherungsbeitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Nachdem aus einem Recycling-Unternehmen ein Mitarbeiter mit Lkw-Führerschein ausgeschieden war, entschloss sich die Betriebsleitung, statt einer Neueinstellung einen der vorhandenen Mitarbeiter zum Erwerb des Lkw-Führerscheins zu veranlassen und die hierfür entstandenen Kosten zu übernehmen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Kosten des Führerscheins nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, da der Erwerb des Lkw-Führerscheins durch den Mitarbeiter in erster Linie dem Interesse des Arbeitgebers diente.
Urteil des BSG vom 26.05.2004
B 12 KR 5/04
RdW 2004, 602
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