Zuzahlung auch für Aufnahme- und Entlassungstag

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen berechtigt sind, von ihrem Versicherten auch für den Aufnahme- und Entlassungstag eines Krankenhausaufenthaltes oder einer stationären Reha-Maßnahme eine Zuzahlung zu fordern.

Urteil des BSG vom 19.02.2002

 

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