Für Einkommen aus Arbeit in den Semesterferien beim bisherigen Arbeitgeber sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten
Arbeit beim bisherigen Arbeitgeber in Semesterferien
Ein Fernmeldetechniker erhielt von seinem Arbeitgeber Sonderurlaub für sein Studium an der Fachhochschule. Während der Semesterferien arbeitete er wieder in dem Betrieb und verdiente ca. 4.000 DM.
Das Bundessozialgericht versagte die Anerkennung einer sozialversicherungsfreien Tätigkeit als Werkstudent. Da der Student in seinem früheren Beruf beim bisherigen Arbeitgeber tätig war, sind für das gesamte, während der Semesterferien erzielte Einkommen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Urteil des BSG vom 21.05.1996 12 RK 77/94 KKH-Nachrichten Nr. 177
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Kommentare zu diesem Beitrag
1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden- interessant
Ein sehr interessanter Artikel. Vielen Dank.
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