Sozialversicherungsbeiträge haben Vorrang
Bei finanziellen Engpässen lassen sich Unternehmen nicht selten die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen stunden. Dem stimmen die Sozialversicherungsträger in der Regel nicht ohne gleichzeitige Bürgschaftsübernahme durch den oder die Gesellschafter zu.Ist das Unternehmen trotz dieser finanziellen Unterstützung nicht mehr zu retten, stellt sich die Frage, innerhalb welcher Frist die Bürgen in Anspruch genommen werden können. Im Normalfall gilt insoweit eine vierjährige Verjährungsfrist. Liegt jedoch eine vorsätzliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen vor, beträgt der Zeitraum 30 Jahre. Von einem solchen Fall geht der Bundesgerichtshof aus, wenn der Unternehmer während des Stundungszeitraums seinen sonstigen Verpflichtungen wie z. B. Zahlung von Nettolöhnen, Miete, Warenlieferungen nachgekommen ist. Derartige Verpflichtungen sind gegenüber den abzuführenden Sozialversicherungsbeiträgen keineswegs vorrangig. Im Gegenteil: Notfalls muss der Unternehmer sogar die Nettolöhne kürzen, um auch noch die Lohnnebenkosten entrichten zu können.
Urteil des BGH vom 20.03.2003
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwälte MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Durchsuchung"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Staat & Verwaltung:
"Hinweise zur Festnahme"
mehr
Kanzlei Benedikt Kröger, Sendenhorst - Bereich Verkehr:
"Kosten einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt"
mehr
Kanzlei Jutta Lüdicke, Berlin - Bereich Schadensersatz:
"Bank haftet auf Schadensersatz wegen fehlerhaftem Prospekt bei Finanzierung eines Immobilienfondsanteils"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Arbeit & Soziales:
"Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?"
mehr
Kanzlei Sonja Plückebaum, Darmstadt
